Hundehaftpflichtversicherung - Wozu brauche ich sie?

Leider kann es recht schnell passieren, dass durch den geliebten Vierbeiner etwas zu Bruch geht oder jemand im Spiel verletzt wurde. Kein Grund zur Panik – oder haben Sie etwa noch keine Hundehaftpflicht?

Besteht die Notwendigkeit?

Was viele nicht wissen - in einigen Bundesländern in Deutschland ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht! Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. Allerdings sollte man in Nordrhein-Westfalen trotzdem aufpassen, denn in diesem Bundesland muss man seinen Hund ab einer Körpergröße von mindestens 40 cm versichern.

Auch andere Länder (Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) haben strengere Vorlagen beim Thema Haftpflicht für Tiere, denn verpflichtet sind hier alle Hundebesitzer, dessen Hunde schon einmal auffällig geworden sind, ihr Tier gegen Sach-, Vermögens- oder Personenschäden zu versichern.

Trotz aller andern Bundesländer, welche mildere Regelungen haben, ist eine Hundehaftpflichtversicherung immer sinnvoll. Zwar kann Ihr Tier noch so lieb sein, aber sind Sie sich sicher, ob es in ungewohnter Umgebung (Urlaub, zu Besuch bei Verwandten, etc.) genauso reagiert, wie bei Ihnen zuhause? Im allerschlimmsten Fall kommen Geldbeträge und Schadensersatz in Millionenhöhe auf Sie zu.

Somit kann man sagen – Ja, eine Notwendigkeit besteht!

Bei welchen Schäden zahlt die Hundehaftpflicht?

Sehr oft kommt es vor, dass Hundebesitzer Schäden am eigenen Mobiliar geltend machen wollen, jedoch sind es eben gerade nicht Ihre Schäden, die abgesichert sind, sondern Fremdschäden. Das heißt, wenn Ihr Hund andere Personen verletzt, in einer anderen Wohnung eine Tür zerkratzt oder durch einen Schreck auf die Straße rennt und einen Autounfall verursacht, gilt das als Fremdschaden und kann von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen werden.

Wie hoch ein Anspruch auf Schadensersatz ist, wird meistens von der Versicherungsgesellschaft je nach Fall geprüft.

Bei Hundehaftpflichtversicherungen gibt es Unterschiede

So wie es auch unterschiedliche Schäden gibt, die durch den Hund hervorgerufen werden können, bieten Versicherungsunternehmen auch verschiedene Arten von Hundehaftpflichtversicherungen an bzw. decken nicht alle Versicherungen alle möglichen Punkte ab. Daher Schwanken die jährlichen Beiträge, die Sie zahlen müssen auch im Schnitt zwischen 30 und 80 Euro.

Wichtig für Sie sind folgende Punkte, die Sie beachten sollten:

Selbstbeteiligung:

Dieser Beitrag muss im Schadensfall zugezahlt werden, jedoch ist der von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meistens zwischen 100 und 250 Euro. Allerdings gibt es auch Tarife, die deutlich günstiger sind oder sogar ohne Selbstbeteiligung, was sich allerdings dann im jährlichen Beitrag wieder abzeichnet.

Leinenzwang:

Versicherungen haben meist ihre eigenen Regeln, so auch in Bezug auf den Leinenzwang. Viele Anbieter zahlen nämlich nicht, wenn der Hund im Schadensfall ohne Leine unterwegs war und Zeugenaussagen mit dem Punkt übereinstimmen. Also hat man bei diesen Versicherungen nur eine Chance, Hilfe zu bekommen, wenn Sie Ihren Hund auch an der Leine geführt haben.

Mietsachschäden:

Sollte Ihr Hund deutliche Schäden in einer Mietwohnung hinterlassen haben, wenn Sie ausziehen, ist eine Absicherung der Mietsachschäden in Ihrer Hundehaftpflichtversicherung auf jeden Fall sinnvoll. Damit gehen Sie sehr vielen Problemen aus dem Weg. Allerdings ist das von Hunderasse zu Hunderasse unterschiedlich, wie sie sich in der Wohnung geben. Die meisten werden diese Art der Absicherung nicht benötigen.

Deckungssumme:

Die Deckungssumme ist die Höhe des Schadens, die eine Haftpflichtversicherung vom Hund abdeckt. Das können bis zu 20 Millionen Euro sein (bei Personenschäden nicht auszuschließen). Darauf achten sollte man allerdings, dass man eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro im Tarif abdeckt.

Ungewollter Akt des Deckens:

Gerade für Besitzer von unkastrierten Rüden ist diese Abdeckung des Punktes des ungewollten Deckaktes in der Hundehaftpflicht anzustreben, denn sollte der Rüde eine läufige Hündin decken, obwohl deren Besitzer das nicht wollten, ist man selbst komplett dafür verantwortlich, was im Nachhinein für Kosten anfallen. Beispielsweise für eine mögliche Sterilisation der Hündin oder die sehr kostenintensive Aufzucht der Welpen mit ausreichend Futter und allen tierärztlichen Untersuchungen.

Kampfhundehaftpflicht:

Leider werden viele Kampfhunderassen von vielen Anbietern erst gar nicht versichert, obwohl sie unter eine Liste der potenziell gefährlichen Tiere fallen und in manchen Bundesländern dadurch eine Versicherungspflicht besteht. Sollte man also einen Kampfhund, zum Beispiel einen Bullterrier besitzen, sind die Möglichkeiten, sich für eine Versicherungsgesellschaft zu entscheiden, recht begrenzt. Daher abwägen und die richtige Wahl treffen.

Fazit

Wenn man die Punkte, die sinnvoll sind, abgesichert zu werden, ins Verhältnis zum eigenen Tier setzt, wird man sich garantiert für die richtige Hundehaftpflichtversicherung entscheiden.

Ohne Frage ist es eine gute Investition und kann sehr viel Ärger ersparen!